Arbeitsrecht

Seit über 15 Jahren liegt einer meiner Tätigkeitsschwerpunkte im Arbeitsrecht.

Ich habe bereits im Jahre 2004 den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen und absolviere jedes Jahr Fortbildungen in diesem Bereich.

Hier vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Bereichen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Bei Streitigkeiten und Fragen zu Kündigungen, Befristungen, Abmahnungen, Zeugnisproblemen, Arbeitsentgelt und vielen anderen Themen können Sie sich daher vertrauensvoll an mich wenden.

Unter Umständen ist in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten allerdings besonders schnelles Handeln gefragt, damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren.

Bei Kündigungsschutzklagen beträgt die Klagefrist z. B. nur drei Wochen ab Zugang der schriftlichen Kündigung bzw. bei Entfristungsklagen drei Wochen ab Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses.

Oftmals gibt es auch einzel- oder tarifvertragliche Ausschlußfristen, nach deren Ablauf die Ansprüche grundsätzlich nicht mehr durchgesetzt werden können. Diese Ausschlußfristen sind normalerweise sehr viel kürzer als die gewöhnlichen Verjährungsfristen.

Bei mir können Sie daher in der Regel sehr kurzfristig einen Termin erhalten, um keine wertvolle Zeit zu verlieren.

Kontaktaufnahme:

Telefon: 06331 - 674 334
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Termine nach Vereinbarung