Philosophie

Machen Sie Ihr Problem ruhig zu unserem Problem. Nur dann, wenn Sie zufrieden sind, sind wir es auch.

Es gibt für (fast) alles eine Lösung, und unter mehreren gangbaren Alternativen werden wir Ihnen den sichersten bzw. kosteneffektivsten Weg aufzeigen und zusammen mit Ihnen beschreiten.

Es ist dabei stets unser Ziel, Sie nicht als einmaligen oder kurzfristigen Mandanten zu gewinnen, sondern Sie durch unsere qualitätsorientierte Arbeit dauerhaft zu überzeugen.

Denn wir möchten Sie als langfristigen Partner gewinnen, dem wir in allen Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Seite stehen, von der Erstberatung bis zur Zwangsvollstreckung.

Wir geben Ihnen eine möglichst realistische Erfolgsprognose, wenn es um die Frage der gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche oder die Verteidigung gegen eine Klage geht; denn auch wir möchten "unsere" Prozesse nach Möglichkeit gewinnen und werden Ihnen daher ohne Rücksicht auf die durch einen Prozess zu verdienenden Gebühren gegebenenfalls auch ausdrücklich von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abraten.

Da wir keine "Anwaltsfabrik" sind oder sein wollen, sind Sie bei uns keine "Nummer", sondern Ihre individuelle Betreuung steht bei uns im Vordergrund.

Aus diesem Grunde wollen wir Sie auch nicht mit einer effektvoll ausgestatteten Großraumkanzlei, sondern in erster Linie mit unseren Leistungen beeindrucken.

Unsere Bewertungen finden Sie auf



Einige Hinweise zu den anwaltlichen Kosten:

Es ist erfahrungsgemäß oft günstiger, rechtzeitig einen Anwalt um Rat zu fragen, als später vielleicht die finanziellen Folgen einer vermeidbaren Fehlentscheidung tragen zu müssen. Manche Volksweisheiten oder gut gemeinte Ratschläge am Stammtisch haben sich schon als teure und folgenschwere Irrtümer erwiesen. Auch das heutzutage gerne als Informationsquelle bemühte Internet sollten Sie allenfalls als Orientierungshilfe nutzen. Denn im Internet werden Sie "Ihren" speziellen Fall kaum finden, und jeder Fall, auch wenn er auf den ersten Blick vergleichbar erscheint, kann zu völlig anderen Rechtsfolgen führen.

Aus dem gleichen Grund werden Sie auch sogenannte "Rechtstips" auf unseren Seiten vergeblich suchen. Hier kann es nur allzu leicht zu Mißverständnissen kommen. Fragen Sie uns daher besser konkret und persönlich.

Was kostet Sie Ihr Besuch bei uns?

Lassen Sie sich nicht abschrecken. Anwaltlicher Rat ist oft günstiger als vermutet. Über die Kosten einer Beratung oder weitergehenden Tätigkeit informieren wir Sie gerne unverbindlich und natürlich kostenlos und nehmen uns auch insoweit gerne Zeit für ein persönliches Gespräch.

Kostenschinderei gibt es bei uns nicht. Wenn wir bei der Prüfung Ihres Anliegens feststellen, dass die Erhebung einer Klage kaum Aussicht auf Erfolg bietet und somit wirtschaftlich wenig Sinn macht, dann raten wir Ihnen von weiteren Schritten ab.

Soweit Sie bei einer Streitigkeit "im Recht" sind, wird der Gegner oftmals auch verpflichtet sein, Ihnen die entstandenen gesetzlichen Anwaltsgebühren zu ersetzen. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe ist für Sie dann im günstigsten Fall sogar kostenlos.

Die anwaltlichen Gebühren berechnen sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich in erster Linie nach dem Gegenstandswert der bearbeiteten Angelegenheit.

Auf verschiedenen Rechtsgebieten (etwa im Strafrecht und im Sozialrecht) sind nach dem RVG Gebührenrahmen vorgegeben, innerhalb der die Gebühren nach Aufwand, Schwierigkeit usw. festgelegt werden können.
Beachten Sie bitte in Strafsachen insbesondere auch die Kostenhinweise unter Strafverteidigung .
Außerdem kann der Rechtsanwalt seine Aufwendungen berechnen, die durch das Mandat entstanden sind (Telefonkosten, Porto, Fahrtkosten, Abwesenheitsgeld usw.).

In gerichtlichen Verfahren dürfen die im RVG festgelegten Gebühren nicht unterschritten werden. Ein höheres Honorar, beispielsweise auf Basis einer Pauschale oder nach einem Stundensatz, kann mit dem Mandanten vereinbart werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit 2008 ausnahmsweise sogar die Vereinbarung eines Erfolgshonorars erlaubt.

Seit dem 01.07.2006 soll der Rechtsanwalt für eine außergerichtliche Beratungstätigkeit eine Gebührenvereinbarung mit seinem Mandanten treffen. Eine gesetzliche Beratungsgebühr gibt es seither nicht mehr. Wir bieten Ihnen unter Formulare zwei Vergütungsvereinbarungen zum Herunterladen und Ausdrucken an. Abhängig von den Besonderheiten der jeweiligen Beratung kann eine Pauschalgebühr oder eine zeitabhängige Vergütung vereinbart werden. Auch eine Kombination von beidem ist möglich.

Wenn nichts anderes vereinbart ist, können bei der Erstberatung von Verbrauchern maximal Gebühren in Höhe von 226,10 € anfallen.

Ein Wort zum Abschluß:

" Was nichts kostet, taugt auch nichts. "
Diese Volksweisheit bewahrheitet sich auch in der Anwaltstätigkeit, denn "billig" ist selten "preiswert".
Eine zeitgemäße Kanzlei mit kompetenten Mitarbeitern kann natürlich nicht zu Dumpingpreisen oder gar kostenlos arbeiten. Darunter würde zwangsläufig die Qualität unserer Arbeit leiden, und das wäre letztlich zu Ihrem Nachteil. Wir unterhalten modern ausgestattete Kanzleiräume, verfügen über umfangreiche juristische Arbeitsmittel, bilden uns regelmäßig fort und beschäftigen nicht zuletzt hochqualifizierte Mitarbeiter. Dies alles kostet Geld. Eine Investition, die auch Ihr Gewinn sein soll.

Denn wir nehmen für uns in Anspruch, Ihnen für Ihr Geld eine adäquate Gegenleistung zu bieten. "Masse statt Klasse" entspricht nicht unserer Arbeitsauffassung. Bei uns sind Sie keine anonyme Kundennummer. Wir bevorzugen den persönlichen und vertrauensvollen Kontakt zu Ihnen als Mandant, um Ihren individuellen Bedürfnissen am besten gerecht werden zu können.

Außerdem haften wir für die Richtigkeit unserer Empfehlung. Unser Rat kostet Sie also letztendlich nur dann etwas, wenn er auch richtig war, Ihnen also geholfen hat.

Kontaktaufnahme:

Telefon: 06331 - 674 334
Telefax: 06331 - 674 335
Mobil: 0176 - 492 77 111
E-Mail: mail@rechtsanwaltbecker.com

Termine nach Vereinbarung